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   BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 303/87   

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BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 303/87 (https://dejure.org/1987,5807)
BAG, Entscheidung vom 30.09.1987 - 4 AZR 303/87 (https://dejure.org/1987,5807)
BAG, Entscheidung vom 30. September 1987 - 4 AZR 303/87 (https://dejure.org/1987,5807)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung im Einzelhandel nach Gehaltsgruppe II des Gehaltstarifvertrages für den Einzelhandel NW - Einsatz einer gelernten Verkäuferin als kaufmännische Angestellte im Reisebüro - Anforderungen an erweiterte Fachkenntnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 29.04.1987 - 4 AZR 520/86

    Eingruppierung einer Verkäuferin im Einzelhandel in tarifliche Gehaltsgruppe -

    Auszug aus BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 303/87
    Unter erweiterten Fachkenntnissen sind nach der Rechtsprechung des Senats zu dem insoweit inhaltsgleichen Gehaltstarifvertrag für den Einzelhandel in Hessen Fachkenntnisse zu verstehen, die eine Steigerung gegenüber den in Gehaltsgruppe I GTV geforderten Fachkenntnissen erfordern, nicht aber unbedingt Fachkenntnisse, die über den Umfang der durch eine abgeschlossene kaufmännische oder technische Berufsausbildung vermittelten Fachkenntnisse hinausgehen (BAG Urteil vom 29. April 1987 - 4 AZR 520/86 -, unveröffentlicht).

    Wenn es ausführt, anders könnten sich die Dinge möglicherweise dann darstellen, wenn ein Arbeitnehmer zusätzlich zu den erlernten Tätigkeiten weitere fachfremde Tätigkeiten erbringen müsse, hier ließe sich unter Umständen aus der Vielfalt der Tätigkeit auf das Vorliegen der Tatbestandsmerkmale schließen, bringt es damit nicht in abstrakter Weise zum Ausdruck, erweiterte Fachkenntnisse könnten nur dann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer zusätzlich zu erlernten Tätigkeiten fachfremde Tätigkeiten erbringe, was rechtsfehlerhaft wäre (BAG Urteil vom 29. April 1987 - 4 AZR 520/86 -, unveröffentlicht).

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 303/87
    Hierbei ist zur Auslegung der allgemeinen Merkmale nach der Rechtsprechung des Senats auch zu berücksichtigen, daß die in den Gehaltsgruppen aufgeführten Richtbeispiele Richtlinien für die Auslegung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale darstellen (BAG Urteil vom 3. Dezember 1985 - 4 AZR 314/84 -, unveröffentlicht, unter Bezugnahme auf BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 AZR 325/84

    Örtlicher Geltungsbereich von Tarifverträgen - Erfüllungsort

    Auszug aus BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 303/87
    Dies entspricht im übrigen der Rechtsprechung des Senats, wonach für Arbeitnehmer grundsätzlich das am Beschäftigungsort geltende Tarifrecht gilt (BAG Urteil vom 13. Mai 1987 - 4 AZR 632/86 -, unveröffentlicht, unter Bezugnahme auf das BAG-Urteil vom 3. Dezember 1985 - 4 AZR 325/84 -, AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).
  • BAG, 03.05.1978 - 4 AZR 731/76

    Saarländischer Rundfunk - Geltungsbereich des Manteltarifvertrages - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 303/87
    Unter "Ersten" Mitarbeitern sind mangels anderweitiger Anhaltspunkte im Tarifvertrag Mitarbeiter mit besonderen, außergewöhnlichen Aufgaben zu verstehen (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1983 - 4 AZR 259/80 -, unveröffentlicht; BAGE 30, 281, 293 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • BAG, 03.12.1985 - 4 AZR 314/84

    Eingruppierung in Lohngruppe - Lohntarifvertrag für den Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 303/87
    Hierbei ist zur Auslegung der allgemeinen Merkmale nach der Rechtsprechung des Senats auch zu berücksichtigen, daß die in den Gehaltsgruppen aufgeführten Richtbeispiele Richtlinien für die Auslegung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale darstellen (BAG Urteil vom 3. Dezember 1985 - 4 AZR 314/84 -, unveröffentlicht, unter Bezugnahme auf BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 13.05.1987 - 4 AZR 632/86

    Fachlicher und räumlicher Geltungsbereich eines Tarifvertrages - Geltungsbereich

    Auszug aus BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 303/87
    Dies entspricht im übrigen der Rechtsprechung des Senats, wonach für Arbeitnehmer grundsätzlich das am Beschäftigungsort geltende Tarifrecht gilt (BAG Urteil vom 13. Mai 1987 - 4 AZR 632/86 -, unveröffentlicht, unter Bezugnahme auf das BAG-Urteil vom 3. Dezember 1985 - 4 AZR 325/84 -, AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).
  • BAG, 16.03.1983 - 4 AZR 259/80
    Auszug aus BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 303/87
    Unter "Ersten" Mitarbeitern sind mangels anderweitiger Anhaltspunkte im Tarifvertrag Mitarbeiter mit besonderen, außergewöhnlichen Aufgaben zu verstehen (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1983 - 4 AZR 259/80 -, unveröffentlicht; BAGE 30, 281, 293 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
  • LAG Düsseldorf, 23.05.2018 - 12 TaBV 5/18

    Eingruppierung eines Bediensteten in einem Cash Office nach dem

    Unter "Ersten" sind mangels anderweitiger Anhaltspunkte im Tarifvertrag Mitarbeiter mit besonderen, außergewöhnlichen Aufgaben zu verstehen (vgl. BAG 30.09.1987 - 4 AZR 303/87, juris Rn. 21).

    (1.1)Unter erweiterten Fachkenntnissen sind Fachkenntnisse zu verstehen, die eine Steigerung gegenüber den in Gehaltsgruppe B I GTV Einzelhandel NRW geforderten Fachkenntnissen erfordern, nicht aber unbedingt Fachkenntnisse, die über den Umfang der durch eine abgeschlossene kaufmännische oder technische Berufsausbildung vermittelten Fachkenntnisse hinausgehen (BAG 29.04.1987 - 4 AZR 520/86, juris Rn. 17; BAG 30.09.1987 a.a.O. Rn. 20).

    Hierbei ist zur Auslegung der allgemeinen Merkmale auch zu berücksichtigen, das die in den Gehaltsgruppen aufgeführten Richtbeispiele Richtlinien für die Auslegung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale darstellen (BAG 30.09.1987 a.a.O. Rn. 20).

    Die Gehaltsgruppe B II GTV Einzelhandel erfasst danach kaufmännische Tätigkeiten, die sich aus einfachen kaufmännischen Tätigkeiten deutlich hervorheben (BAG 30.09.1987 a.a.O. Rn. 21).

  • LAG Düsseldorf, 03.07.2018 - 8 TaBV 2/18

    Eingruppierung eines Cash-Office-Operators in einem Einzelhandelsbetrieb nach dem

    Unter "Ersten" sind mangels anderweitiger Anhaltspunkte im Tarifvertrag Mitarbeiter mit besonderen, außergewöhnlichen Aufgaben zu verstehen (vgl. BAG 30.09.1987 - 4 AZR 303/87, juris Rn. 21).

    (1.1)Unter erweiterten Fachkenntnissen sind Fachkenntnisse zu verstehen, die eine Steigerung gegenüber den in Gehaltsgruppe B I GTV Einzelhandel NRW geforderten Fachkenntnissen erfordern, nicht aber unbedingt Fachkenntnisse, die über den Umfang der durch eine abgeschlossene kaufmännische oder technische Berufsausbildung vermittelten Fachkenntnisse hinausgehen (BAG 29.04.1987 - 4 AZR 520/86, juris Rn. 17; BAG 30.09.1987 a.a.O. Rn. 20).

    Hierbei ist zur Auslegung der allgemeinen Merkmale auch zu berücksichtigen, das die in den Gehaltsgruppen aufgeführten Richtbeispiele Richtlinien für die Auslegung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale darstellen (BAG 30.09.1987 a.a.O. Rn. 20).

    Die Gehaltsgruppe B II GTV Einzelhandel erfasst danach kaufmännische Tätigkeiten, die sich aus einfachen kaufmännischen Tätigkeiten deutlich hervorheben (BAG 30.09.1987 a.a.O. Rn. 21).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2019 - 5 Sa 2396/18

    Eingruppierung einer Verkäufer/innen - regelmäßige Anwendung fremder Sprachen -

    Umgekehrt stellen die Tätigkeitsbeispiele Richtlinien für die Auslegung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale dar (BAG, Urteil vom 30. September 1987 - 4 AZR 303/87, Rn. 20).

    Es kann dahinstehen, ob dieses Tätigkeitsbeispiel verlangt, dass gegenüber den Aufgaben eines entsprechenden Arbeitnehmers allgemeiner Art besondere, außergewöhnliche Aufgaben verrichtet werden müssen (so BAG, Urteil vom 3. Mai 1978 - 4 AZR 731, Rn. 58; BAG Urteil vom 30. September 1987 - 4 AZR 303/87, Rn. 21) oder ob es auf die Ausübung von Kontrollfunktionen gegenüber anderen, im Übrigen gleiche Tätigkeiten ausübenden Mitarbeitern ankommt (so LAG Düsseldorf, Beschluss vom 03. Juli 2018 - 8 TaBV 2/18, Rn. 113).

  • LAG Köln, 16.11.2017 - 7 TaBV 43/17

    Anforderungen an die Tätigkeit eines/einer Schauwerbegestalters/-gestalterin

    Unter "ersten" Mitarbeitern sind mangels anderweitiger Anhaltspunkte im Tarifvertrag Mitarbeiter mit besonderen, außergewöhnlichen Aufgaben zu verstehen, die sich aus einfachen kaufmännischen Tätigkeiten deutlich hervorheben (BAG, Urteil vom 30.09.1987, 4 AZR 303/87, Rn. 21, juris).

    Zwar müssen die von der Gehaltsgruppe 3 geforderten Fachkenntnisse nicht über den Umfang der durch eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung vermittelten Fachkenntnisse zwingend hinausgehen (BAG, Urteil vom 29.04.1987, 4 AZR 520/86, Rn. 17, juris; vgl. auch BAG, Urteil vom 30.09.1987,4 AZR 303/87, Rn. 20, juris).

  • LAG Köln, 04.10.2017 - 11 TaBV 6/17

    Mitbestimmung; Eingruppierung

    Es können auch die durch eine entsprechende Berufsausbildung vermittelten Fachkenntnisse für Tätigkeiten ausreichen, die einer höheren Gehaltsgruppe als der Gehaltsgruppe K 2 A GTV HE zuzurechnen sind (vgl.: BAG, Urt. v. 29.04.1987 - 4 AZR 520/86 - BAG 30.09.1987 - 4 AZR 303/87 -).

    Unter "Ersten" Mitarbeitern sind mangels anderweitiger Anhaltspunkte im Tarifvertrag Mitarbeiter mit besonderen, außergewöhnlichen Aufgaben zu verstehen, die sich aus einfachen kaufmännischen Tätigkeiten deutlich hervorheben (BAG, Urt. v. 30.09.1987 - 4 AZR 303/87 -).

  • BAG, 24.08.2011 - 4 ABR 122/09

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung einer "Mitarbeiterin

    Diese sehr ähnliche und teilweise wortgleich aufgebaute (vgl. die teilweise Wiedergabe in BAG 30. September 1987 - 4 AZR 303/87 - und - 4 AZR 304/87 -) Tarifregelung unterscheidet sich von der hier vorliegenden an entscheidender Stelle.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.11.2017 - 5 TaBV 792/17

    Eingruppierung nach dem Gehaltstarifvertrag für den Hamburger Einzelhandel -

    Umgekehrt stellen die Tätigkeitsbeispiele Richtlinien für die Auslegung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale dar (BAG v. 30.09.1987 - 4 AZR 303/87, Rz. 20).

    Der Tarifsystematik ist bei der Unterscheidung von einfachen und "Ersten" Kräften in einem solchen Falle zu entnehmen, dass die Tarifvertragsparteien unter einem mit der Bezeichnung "Erster" gekennzeichneten Arbeitnehmer immer einen solchen verstehen, der gegenüber den Aufgaben eines entsprechenden Arbeitnehmers allgemeiner Art irgendwelche besonderen, außergewöhnlichen Aufgaben zu verrichten hat (BAG v. 03.05.1978 - 4 AZR 731, Rz. 58; BAG v. 30.09.1987 - 4 AZR 303/87, Rz. 21).

  • LAG Düsseldorf, 27.04.2018 - 6 TaBV 80/17

    Eingruppierung eines Supervisor Salesfloor in einem Einzelhandelsunternehmen nach

    Unter "Ersten" sind mangels anderweitiger Anhaltspunkte im Tarifvertrag Mitarbeiter mit besonderen, außergewöhnlichen Aufgaben zu verstehen (vgl. BAG v. 30.09.1987 - 4 AZR 303/87 - juris).
  • LAG Köln, 31.08.2006 - 5 TaBV 37/06

    "Back Office"; Eingruppierung

    Bei der Auslegung der allgemeinen Merkmale ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts indessen zu berücksichtigen, dass die in den Gehaltsgruppen aufgeführten Richtbeispiele Richtlinien für die Auslegung der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale darstellen (BAG vom 30.09.1987 - 4 AZR 303/87 -, n. v.; BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung).
  • LAG Düsseldorf, 10.10.2018 - 4 TaBV 78/17

    Eingruppierung eines Supervisors Lager und einer Supervisorin Cash Office nach

    Unter "Ersten" sind mangels anderweitiger Anhaltspunkte im Tarifvertrag Mitarbeiter mit besonderen, außergewöhnlichen Aufgaben zu verstehen (vgl. BAG 30.09.1987 - 4 AZR 303/87, juris).
  • LAG Hamm, 09.09.1997 - 13 TaBV 15/97

    Gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von

  • BAG, 25.11.1998 - 10 ABR 65/97
  • LAG Hamm, 29.04.1997 - 13 TaBV 134/96

    Tarifgerechte Eingruppierung einer Verkäufern in der Abteilung Küche/Bad

  • BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 304/87
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